Referat Rapp

Rechtsanwalt Armin Rapp wurde 1963 in Schwäbisch Hall geboren. Ab 1984 studierte er Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg im Breisgau. Es folgte 1990 das Referendariat beim Landgericht Heilbronn. Im August 1993 wurde er nach Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung mit Prädikatsexamen als Rechtsanwalt zugelassen.

Seit seiner Zulassung zum Rechtsanwalt hat er sich auf die Rechtsgebiete Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Arbeitsrecht spezialisiert. Er wurde am 01.01.1995 Sozius der Kanzlei SLR.
Zudem ist Rechtsanwalt Rapp seit 2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und seit 2008 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
2015 begann Rechtsanwalt Rapp mit einer Ausbildung zum Mediator beim Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, die er im März 2016 erfolgreich abschloss.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Bau- und Architektenrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Arbeitsrecht

Interessenschwerpunkte

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Werkvertragsrecht

Die Rechtsgebiete im Detail

Bau- und Architektenrecht
Auf diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Rapp seit 1993 schwerpunktmäßig tätig. Er berät kleinere, mittelständische und größere Baufirmen sowie Architektur- und Ingenieurbüros sowohl bei Vertragsgestaltungen als auch in der täglichen Bewältigung anfallender Rechtsprobleme. Er hat bis heute über 2500 umfangreiche und komplexe Bauprozesse ebenso geführt, wie Honorar- und Haftungsprozesse von Architekten und Ingenieuren.

Bank- und Kapitalmarktrecht
Auch dieses Rechtsgebiet bildet bei Rechtsanwalt Rapp seit 1993 wegen der Mandatsstruktur der Anwaltskanzlei SLR einen Schwerpunkt. Er führte bislang über 1000 Bankrechtsprozesse, häufig auch bis zum jeweils zuständigen OLG. Während ursprünglich Probleme des Darlehensvertragsrechts und der Besicherung von Darlehen durch Bürgschaften und dingliche Sicherheiten (Grundschulden, Hypotheken) eine wichtige Rolle gespielt haben, waren es später eher die Haftungsfragen bei der Anlageberatung

Arbeitsrecht
Neben der Beratung und der außergerichtlichen Vertretung bei der Begründung und der inhaltlichen Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen ist Rechtsanwalt Rapp insbesondere mit der gerichtlichen Vertretung in Bestandsstreitigkeiten, also Arbeitsgerichtsprozessen wegen der Beendigung von Arbeits- und Anstellungsverhältnissen tätig. Dies sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite.

Handels- und Gesellschaftsrecht
Die stetig wachsende Zahl von Personen- und Kapitalgesellschaften hat den Beratungsbedarf auf diesem Rechtsgebiet weiter erhöht. Von besonderem Interesse für Rechtsanwalt Rapp sind Fragen des Handelsvertreterrechts, hierbei insbesondere der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters sowie wettbewerbsrechtliche Probleme. Hinzu treten häufig gesellschaftsrechtliche Fragen von Mandanten, die als OHG, KG, GmbH oder GmbH & Co. KG firmiert haben. Dies gilt nicht zuletzt bei der Regelung für die Rechtsnachfolge solcher Firmen.

Wohnungseigentumsrecht
Die Sozietät SLR ist mit ihrer Anwaltskanzlei selbst Mitglied einer großen WEG. Neben der Anfechtung von Beschlüssen der WEG und Problemen bei der Abrechnung von Nebenkosten spielen hierbei Fragestellungen aus dem privaten Baurecht eine immer größere Rolle. Sie werden von Rechtsanwalt Rapp mit gesteigertem Interesse durch entsprechende Beratung oder Prozessführung gelöst.