Referat Lamatsch-Grund

Frau Rechtsanwältin Sigrid Lamatsch-Grund beendete ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen 1982 und trat ihr Referendariat beim Landgericht Stuttgart 1983 an.
Nach dem Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung mit Prädikatsexamen erfolgte die Zulassung am Landgericht Heilbronn am 24.06.1986.

Seit dieser Zeit ist ihre Tätigkeit im Wesentlichen zivilrechtlich orientiert und auf die Regelung vermögensrechtlicher Probleme innerhalb und außerhalb des Familienrechts ausgerichtet.
Eine weitere Spezialisierung erfolgte auf Arzthaftungsrecht und Erbrecht.

Sie wurde am 01.01.1987 Sozia der Kanzlei SLR.
Zudem ist Frau Rechtsanwältin Lamatsch-Grund seit 26.02.1999 Fachanwältin für Familienrecht.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Familien- und Erbrecht, Unterhaltsrecht
  • Arzthaftungsrecht

Interessenschwerpunkte

  • Reiserecht
  • Kreditvertragsrecht

Die Rechtsgebiete im Detail

Familienrecht
Rosenkrieg oder Fairplay?

Verfahren im Familienrecht sind häufig stark emotional belastet. Verträgliche Konfliktlösungen erfordern langjährige Berufserfahrung und qualifizierte Rechtskenntnisse. Über beides verfügt Frau Rechtsanwältin Lamatsch-Grund.

Ihr Schwerpunkt liegt in der Ausarbeitung vertraglicher Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, ggf. unter Einbeziehung von Sachverständigen und Steuerberater. Davon umfasst sind regelmäßig der Versorgungsausgleich, der Kindesunterhalt, der Trennungs- und nacheheliche Ehegattenunterhalt sowie der Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung nebst erbrechtlicher Regelungen.

Ist eine außergerichtliche Konfliktlösung nicht möglich, so setzt sich Frau Rechtsanwältin Lamatsch-Grund für die berechtigten Interessen ihrer Mandanten auch vor Gericht mit allen rechtlich zulässigen Mitteln und äußerstem Nachdruck ein.
Die zunehmend staatlich eingeforderte familiäre Solidarität zwischen Großeltern, Eltern und Enkelkindern sowie die unzulängliche Alters-/Pflegeabsicherung führte zu einer weiteren Spezialisierung:

Ansprüche auf Elternunterhalt
Dabei geht es um die finanzielle Versorgung der zumeist in Heimen untergebrachten, pflegebedürftigen Eltern durch ihre Kinder und Enkelkinder sowie die damit verbundenen Rechtsfragen.
Frau Rechtsanwältin Lamatsch-Grund verfügt über das zur Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten für die Mandanten erforderliche Fachwissen und Berufserfahrung.

Erbrecht
Eng verbunden mit dem Familienrecht ist das Erbrecht. Auch hier bestehen Rechtsbeziehungen zwischen Verwandten, die überdies durch die Scheidungsverfahren beeinflusst werden.
Oft sind Erbverträge und testamentarische Verfügungen unter Abweichung der gesetzlichen erbrechtlichen Vorschriften den tatsächlichen Wünschen und Gegebenheiten anzupassen.
Zudem ist die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Erbansprüchen Teil ihrer Tätigkeit.

Arzthaftungsrecht
Auch im sensiblen Bereich des Arzthaftungsrechts gilt der Grundsatz:
„Nur wer sein Recht kennt, kann es auch nutzen“.

Klarheit und Offenheit bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten sind kennzeichnend für den Arbeitsstil. Bei Durchführung von Arzthaftungsprozessen und Vertretungen vor Gutachterkommissionen wird stets Wert auf persönliche Betreuung und vertrauensvolle Zusammenarbeit gelegt. Zentrales Augenmerk gilt dabei der Ermittlung des Sachverhalts.